Immer wieder erleben wir, dass die abstruse Vorstellung besteht, alle Landstrassen würden dem Autoverkehr „gehören“ und Radlerinnen sollten auf die holperigen Buckelpisten daneben ausweichen. Bis hin zu Mobbing. Endlich haben wir das Gegenmittel:

Es heisst zwar immer „Fahr doch auf dem Radweg“. Aber für Alltagsradler auf dem Weg zurück vom Einkauf macht es schon einen Unterschied, ob auf einer mit Wurzeln durchwirkten Hubbelpise die Milch sauer wird oder ob man auf gerader, glatter Asphaltstrecke in doppelter Geschwindigkeit sanft nach Haus gleiten kann. Nun hat eine unserer engagierten Mitradlerinnen den Forst BW angeschrieben wegen des schlecht asphaltierten Waldweges zwischen Huchenfeld und Hohenwart. Neben diesem wird aktuell die Strasse neu asphaltiert. Die frisch renovierte Landstrasse wird eine entsprechender Sogwirkung für Alltagsradlerinnen entfalten. Mit Gefahr für Leib und Leben, wenn dann von hinten bei schlechtem Wetter Rentner mit eingeschränkter Seh- und Reaktionsfähigkeit angebraust kommen.

Die Antwort des Forst BW wollen wir Euch nicht vorenthalten, denn sie differenziert die verschiedenen Bedeutungen des Begriffs „Radweg“ ganz wunderbar:

Sehr geehrte Frau …,

vielen Dank für Ihren Hinweis auf Zustand des Waldweges „Alte Huchenfelder Straße“ auf Flächen von ForstBW.

Hier handelt es sich um einen Weg, welcher der Waldbewirtschaftung dient. Dieser Weg wurde vor vielen Jahren auch als Radweg ausgewiesen und mit den grünen Waldwegeschildern gekennzeichnet. Es handelt sich nicht um einen für den öffentlichen Radverkehr gewidmeten Weg.

Die Festlegung des Radwegenetzes im Wald wird nicht von den Waldbesitzern vorgenommen, sondern idR durch die Kommunen oder Landkreise. Die von den unteren Forstbehörden auf Grundlage des Landeswaldgesetz genehmigten Beschilderung hat der Waldbesitzer zu dulden.

Trotz der Ausschilderung handelt es sich weiterhin um Wege zur Waldbewirtschaftung. Eine Verpflichtung für den Waldbesitzer, diese Wege in einen besonderen Standard zu bringen, gibt es nicht.

Im Falle des von Ihnen genannten Abschnitt ist aus forstfachlicher Sicht in einem sehr guten Zustand. Das Befahren des Weges mit dem Rad ist ebenfalls problemlos möglich. Jeder, der Waldwege mit dem Rad befährt, muss mit waldtypischen Gefahren (z.B. herabstürzende Äste oder umfallende Bäume wie auch mit einem waldtypischen Wegezustand (zB Schlaglöcher, verschlammte Wege) rechnen und entsprechend seine Fahrweise anpassen.

Für eine Neuasphaltierung ist ForstBW als Waldbesitzer nicht zuständig. Wir weisen zudem darauf hin, dass wir eine Asphaltierung von Wegen im Wald aus verschiedenen Gründen (u.a. wegen der Versiegelung) sehr kritisch sehen. Unser Ziel ist es, asphaltierte Waldwege zurückzubauen und zu entsiegeln.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Forst Baden-Württemberg (AöR)

Forstbezirk Nordschwarzwald

Oberriedter Straße 5, 75365 Calw